Das Sozialrecht betrifft viele von uns in den alltäglichen Bereichen des Lebens, vor allem, wenn es um finanzielle Unterstützung und Hilfeleistung geht. Es umfasst somit Bereiche des Lebens, die jeden angehen.
Das Sozialgesetzbuch ist in 12 Teile aufgeteilt (SGB I-XII). Allein dadurch wird deutlich, welchen hohen Stellenwert es in unserem Leben einnimmt.
Unsere berufliche Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen die Entscheidung der Behörde oder der Versicherung fehlerhaft zu Lasten der Betroffenen ausfällt. Dadurch entstehen nicht selten erhebliche finanzielle Nachteile. Aufgrund der sehr speziellen Materie ist es immer ratsam, einen Anwalt mit in das Verfahren einzubeziehen, damit Rechtsnachteile von vornherein vermieden werden.
Auf dem Gebiet des Sozialrechts profitieren Sie von unserem Wissen, der Kenntnis der Rechtsprechung der umliegenden Sozialgerichte und von unserem umfangreichen Literaturfundus. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rehabilitation- und Teilhabe behinderter Menschen
- Pflegeversicherung
- Sozialhilfe