Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht
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16. Januar 2019

    Ordnungswidrigkeiten

    Eine Ordnungswidrigkeit wird zwar als nur „geringfügige Rechtsverletzung“ definiert, ihre Folgen sind für den Betroffenen aber oft von großer Bedeutung. Wenn beispielsweise eine hohe Geldbuße droht oder gar ein Fahrverbot, wird der Bußgeldbescheid schnell zu einer großen Belastung.

    Nicht selten hält der Bußgeldbescheid einer gerichtlichen Überprüfung aber gar nicht stand, weil formelle oder tatsächliche Fehler vorliegen, die den Bescheid rechtswidrig werden lassen und die angedrohte Geldbuße oder das Fahrverbot nicht vollstreckt werden können.

    Es empfiehlt sich daher immer, den Bußgeldbescheid von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. Aber Achtung: Sie sind an eine Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zugang des Bescheides gebunden. Vereinbaren Sie daher unverzüglich einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei

    Durch unseren versierten Blick und Kenntnis der häufig auftretenden Fehler, können wir Sie vor den nachteiligen Folgen eines fehlerhaften Bußgeldbescheides bewahren.