Fachbereiche
Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Brockmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, dieses Gebiet bildet somit einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Besondere Kenntnisse in diesem Bereich, sowie eine zusätzliche theoretische Prüfung und umfangreiche praktische Erfahrungen sind nötig, um diesen Fachanwaltstitel führen zu dürfen. Durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Verkehrsrechtsfällen nebst gerichtlicher Durchsetzung profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Praxis auf dem gesamten Gebiet des Verkehrsrechts.
Strafrecht
Jeder, der beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu Rate ziehen und zwar gleichgültig, um welchen Strafvorwurf es geht. Das Recht, einen Strafverteidiger einzuschalten, gehört zu den wichtigsten Grundrechten in unserem Strafrechtssystem und damit zu den Grundpfeilern unseres Rechtssystems.
Familienrecht
Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht gehen oft mit hohen psychischen Belastungen für alle Beteiligten einher. Wir unterstützen und beraten Sie gern in allen Bereichen des Familienrechts.
Sofern Sie sich bereits über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung, Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausratsaufteilung usw. geeinigt haben, kommt für Sie möglicherweise eine Scheidungsvereinbarung in Betracht. Auch hier helfen wir Ihnen, eine akzeptable Lösung für die beteiligten Parteien zu finden.
Mietrecht
Das Mietrecht ist kein einfaches Rechtsgebiet. Zwar ist der Bereich, der den Belangen von Mietern und Vermietern im Bürgerlichen Gesetzbuch vorbehalten ist, recht knapp gehalten und überschaubar, dafür gibt es aber eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Vereinbarungen und vor allem Rechtsprechungen, die den Durchblick erschweren.
Und genau hier kommt die Fachberatung beim Anwalt ins Spiel. Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen. Insbesondere bei :
Arbeitsrecht
Vor allem bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es von Arbeitnehmer- wie auch von Arbeitgeberseite, stehen oft ungeklärte Fragen im Raum. Wurden Fristen eingehalten, besteht ein Anspruch auf Abfindung, ist die gewählte Vorgehensweise rechtens. Viele Fragen, auf die Sie fundierte Antworten brauchen, denn nicht selten geht es um die finanzielle und berufliche Zukunft.
Kaufrecht
In diesem Bereich kennen wir uns vermeintlich alle aus. Kaufen ist alltäglich und selbstverständlich und gerade deshalb ergeben sich hier oft zahlreiche tatsächliche und juristische Probleme. Das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien untereinander. Häufig geht es um mangelhafte Kaufsachen und die Gewährleistung. Selbst wer vertragliche Vereinbarungen in seinem Leben weitestgehend vermeiden will, kommt nur selten ohne dieses Instrument aus. Jeder von uns schließt täglich Verträge: im Supermarkt, beim Kiosk, bei Anmietung einer Wohnung, beim Kauf eines neuen Autos oder auch nur beim Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter. Ein Vertrag ist erforderlich, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verbindlich festzulegen.
Erbrecht
Grundstücksverkäufe beurkundet man beim Notar. So sagt es das Gesetz. Das wissen viele. Ein Testament hingegen könnten Sie auch allein aufsetzten. Handschriftlich und ohne Beratung.
Doch wer kennt schon den Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis, zwischen Nach- und Schlusserbe, zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht, zwischen wechselbezüglichen und vertraglichen Verfügungen? Das Erbrecht ist komplizierter, als mancher denkt. Nur wird dies oft erst bemerkt, wenn das Testament nach dem Tod eröffnet wird und der Streit der Erben um die richtige Auslegung des letzten Willens beginnt.