Kaufrecht

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27. Februar 2019

    Kaufrecht

    In diesem Bereich kennen wir uns vermeintlich alle aus. Kaufen ist alltäglich und selbstverständlich und gerade deshalb ergeben sich hier oft zahlreiche tatsächliche und juristische Probleme. Das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien untereinander. Häufig geht es um mangelhafte Kaufsachen und die Gewährleistung. Selbst wer vertragliche Vereinbarungen in seinem Leben weitestgehend vermeiden will, kommt nur selten ohne dieses Instrument aus. Jeder von uns schließt täglich Verträge: im Supermarkt, beim Kiosk, bei Anmietung einer Wohnung, beim Kauf eines neuen Autos oder auch nur beim Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter. Ein Vertrag ist erforderlich, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verbindlich festzulegen.

    Zwar könnte man sagen, Vertrag kommt von vertragen, dies ist aber häufig nicht der Fall.

    Daher unsere Empfehlung:

    Sprechen Sie schon im Vorfeld mit einem erfahrenen Anwalt, wenn Sie weitreichende Verträge abschließen, denn mögliche negative Folgen können Ihre schlimmsten Befürchtungen unter Umständen noch übertreffen.

    Aber auch nach Vertragsschluss kann dieser auf Wirksamkeit überprüft werden. Wenn festgestellt wird, dass im Vertrag getroffene Vereinbarungen nichtig sind, muss der Vertragspartner diese nicht gegen sich gelten lassen. Es gilt: „Je früher sie anwaltlichen Rat einholen, desto besser“. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Vertragsanfechtung. So beträgt die Anfechtungsfrist selbst bei arglistiger Täuschung beispielsweise nur ein Jahr.

    Wir beraten Sie kompetent bei Auseinandersetzungen im Kaufrecht:

    • Kaufvertrag
    • Immobilienkaufvertrag
    • Grundstückskaufvertrag
    • Mängel der gekauften Sache
    • Garantie AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Fernabsatzvertrag
    • Versicherungsvertrag
    • Haustürgeschäft
    • Verbraucherdarlehensvertrag
    • Teilzahlungsgeschäft
    • Ratenlieferungsvertrag
    • Dauerschuldverhältnis
    • Gewährleistung
    • Rücktritt
    • Verbrauchsgüterkauf
    • Verjährung
    • Rückgriffsanspruch