Erbrecht

Kaufrecht
27. Februar 2019
Forderungseinzug
27. Februar 2019

    Erbrecht

    Grundstücksverkäufe beurkundet man beim Notar. So sagt es das Gesetz. Das wissen viele. Ein Testament hingegen könnten Sie auch allein aufsetzten. Handschriftlich und ohne Beratung.

    Doch wer kennt schon den Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis, zwischen Nach- und Schlusserbe, zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht, zwischen wechselbezüglichen und vertraglichen Verfügungen? Das Erbrecht ist komplizierter, als mancher denkt. Nur wird dies oft erst bemerkt, wenn das Testament nach dem Tod eröffnet wird und der Streit der Erben um die richtige Auslegung des letzten Willens beginnt.

    Diese Unklarheiten kann man leicht durch ein notarielles Testament verhindern. Das erspart oft sogar den Erbschein und damit bares Geld.

    Im Umfeld des Erbrechtes gibt es zudem einige wichtige Themen, zu denen wir Ihnen ebenfalls unsere Beratung anbieten. Beispielsweise über die Einzelheiten der Patienten- und Betreuungsverfügung oder die Vorsorgevollmacht. Sprechen Sie uns an, denn diese Fachbereiche regeln wichtige Dinge in oft schwierigen Lebenslagen und existenziellen Nöten.